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Die im ersten Gesetzesentwurf zur Regelung der Zuteilung pandemiebedingt knapper intensivmedizinischer Behandlungskapazitäten ausdrücklich vorgesehene Zulässigkeit der ex-post-Triage ist – nach zum Teil heftiger Kritik (beispielsweise hier und hier) – aus dem aktuellen Entwurf gestrichen worden. Im Entwurf heißt es nun explizit: „Bereits zugeteilte überlebenswichtige intensivmedizinische Behandlungskapazitäten sind von der Zuteilungsentscheidung ausgenommen.“ Allerdings ist die