Überraschen konnte der Beschluss des BVerfG vom 27. April 2022 zur sog. „einrichtungs- und unternehmensbezogene[n] Nachweispflicht“ (Rn. 1) nicht: Die Pflicht, eine COVID-19-Schutzimpfung nachzuweisen, also die sog. einrichtungsbezogene Impfpflicht, wie die Regelung des § 20a IfSG in der allgemeinen (Medien-)Öffentlichkeit meistens genannt wird, ist verfassungsgemäß. Schon der Eilantrag war erfolglos geblieben. Der Beschluss vom