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Kaum waren die Pager und Walkie-Talkies der Hisbollah im Libanon explodiert, wurde bereits gefragt: Was sagt das Völkerrecht dazu? Die Medien reagierten auf die sozialen Netzwerke, wo schon wenige Minuten nach dem Geschehen die ersten rechtlichen Einschätzungen abgegeben wurden: klar völkerrechtswidrig, Staatsterrorismus, Verstoß gegen die Menschenrechte, Kriegsverbrechen, völkerrechtlich höchst problematisch, aber auch mit relativ hoher