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Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) verhandelte Anfang Oktober über eine Disziplinarsanktion, die der Bundesnachrichtendienst (BND) gegen einen bei ihm beschäftigten Professor ausgesprochen hatte. Anlass des Verfahrens war die Veröffentlichung eines Buches, das sich unter anderem ethnischer Kriterien bei der Bestimmung bediente, wer Deutscher ist und wer nicht. Die Leipziger Bundesrichter bestätigten die durch den Auslandsnachrichtendienst verhängte Sanktion