In mehreren Bundesländern wird derzeit an einer Reform der Verfassungsschutzgesetze gearbeitet. Ziel ist insbesondere eine stärkere Eingrenzung der Befugnisse der Verfassungsschutzämter zur Informationsübermittlung. Damit sollen die Vorgaben des BVerfG zur Wahrung der informationellen Trennung von Nachrichtendiensten und operativ tätigen Sicherheitsbehörden umgesetzt werden. Inwieweit das gelingt, wird – wie schon bei der Überarbeitung des BVerfSchG &ndash