Der EuGH hat in seinem Urteil vom 4. Juni 2026 die Kürzung von Leistungen für Asylbewerber*innen, für die gemäß einer Entscheidung des BAMF ein anderer Staat zuständig ist („Dublin-Bescheid“), für unvereinbar mit den Vorgaben des Unionsrechts erklärt. Die Rechtslage in Deutschland sieht derzeit aber genau diese Kürzungen vor: Wenn ein anderes EU-Land zuständig ist, sollen
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