Das Verbot sogenannter Schutzwaffen wurde 1985 mit § 17a Abs. 1 VersG Bund (nachfolgend VersG) in das Versammlungsgesetz des Bundes von 1953 eingeführt. Seitdem „ist verboten, bei öffentlichen Versammlungen unter freiem Himmel, Aufzügen oder sonstigen öffentlichen Veranstaltungen unter freiem Himmel oder auf dem Weg dorthin Schutzwaffen oder Gegenstände, die als Schutzwaffen geeignet und den Umständen
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