„Vernachrichtendienstlichung“ – was wie ein halber Zungenbrecher klingt, ist ein Begriff, der vergangene Woche mehrmals vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof (BayVerfGH) fiel. Dieser hat nun über mehrere langjährige Verfahren gegen die Ausweitung polizeilicher Eingriffsbefugnisse durch Art. 11a des Bayerischen Polizeiaufgabengesetzes (PAG) entschieden und die Vorschrift nur mit Einschränkungen für verfassungsgemäß – man könnte auch sagen: für